In letzter Zeit wird häufiger über die Honorarberatung diskutiert. Dabei bezahlt der Mandant seinen Berater, unabhängig davon, ob sich daraus eine Anlage- oder Versicherungsvermittlung ergibt. Dies entspräche dem Gebührenmodell bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Nach dem Willen der Europäischen Kommission und vieler Verbraucherschutzverbände soll diese Form der Beratungsvergütung in Zukunft die bisherige Courtagezahlung ablösen.
Bei Erstellung eines Finanzierungskonzepts oder bei einer Gruppenberatung (z.B. wg. Erbschaft) ist der Beratungsvertrag mit Honorar oft die richtige Lösung. Auch bei der regelmäßigen Beratung größerer Vermögen ist die Honorarlösung angemessen. Für Durchschnittsverdiener ist es in der Regel günstiger, wenn der Makler sein Entgelt über die vermittelten Produkte bekommt.
Entscheiden Sie selbst, was für Sie der bessere Weg ist. Zu Beginn einer Beratung stellen wir Ihnen beide Alternativen vor. Wir sind für Klarheit und Transparenz. Und zu einer fairen Beratung gehört auch ein fairer Preis – für beide Seiten.
Wir definieren den Auftrag und vereinbaren einen Honorarsatz. Hier finden Sie ein Vertragsbeispiel.